Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5075
BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98 (https://dejure.org/1999,5075)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1999 - 1Z BR 128/98 (https://dejure.org/1999,5075)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 1Z BR 128/98 (https://dejure.org/1999,5075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des kollisionsrechtlichen Personalstatutes eines in Deutschland geborenen Kindes vietnamesischer Eltern; Möglichkeit der Erteilung des Familiennamens des Vaters als Geburtsnamen des nichtehelichen Kindes; Voraussetzungen des Erwerbs der vietnamesischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kollisionsrechtliche Beurteilung des Personalstatuts eines in Deutschland geborenen Kindes vietnamesischer Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1452
  • FamRZ 1999, 1384
  • BayObLGZ 1999 Nr. 9
  • BayObLGZ 1999, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95

    Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98
    (3) In beiden Fällen wäre allerdings die Zustimmung des Jugendamts zur Namensänderung erforderlich gewesen, weil insoweit die Mutter von der gesetzlichen Vertretung des Kindes ausgeschlossen war (vgl. BayObLGZ 1996, 6/13 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98
    Danach ist deutsches Verfahrensrecht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1995, 238/240).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97

    Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98
    Als Geburtsname des Kindes ist nicht nur der im Zeitpunkt der Geburt erworbene Familienname zu verstehen, sondern der sich aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen gemäß §§ 29 bis 31a , § 35 Abs. 2 PStG ergebende Name (vgl. BayObLGZ 1997, 253/256).
  • BayObLG, 28.02.1996 - 1Z BR 78/95

    Grenzen des Beschwerderechts der Standesamtsaufsicht

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98
    Als Aufsichtsbehörde des Standesbeamten kann sie die weitere Beschwerde ohne Rücksicht darauf einlegen, ob sie beschwert ist; dieses Recht ist ihr gegeben, um eine Klärung streitiger Rechtsfragen durch obergerichtliche Entscheidungen herbeizuführen (§ 49 Abs. 2 PStG ; vgl. BayObLGZ 1996, 55/57).
  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98
    Dem Wesen des Flüchtlingsrechts ist aber zu entnehmen, daß aus dem Flüchtlingsstatus abgeleitete Rechtsfolgen auch für die minderjährigen Kinder des Flüchtlings gelten (BayObLGZ 1974, 95/100; Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Anhang zu Art. 5 EGBGB Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 155/20

    Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Flüchtlingseigenschaft eines

    Dagegen wird jedenfalls für minderjährige Kinder überwiegend vertreten, dass diese einen abgeleiteten Status haben, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Schutzberechtigten teilen (KG FamRZ 2022, 1097, 1098; BayObLG FamRZ 1999, 1384, 1385; AG Schöneberg StAZ 1996, 209; MünchKommBGB/von Hein 8. Aufl. Anh. II zu Art. 5 EGBGB Rn. 59; Staudinger/Bausback BGB [2013] Anh. IV zu Art. 5 EGBGB Rn. 59; Erman/Stürner BGB 16. Aufl. Art. 5 EGBGB Rn. 82; Grüneberg/Thorn BGB 82. Aufl. Anh. zu Art. 5 EGBGB Rn. 21; Jayme IPRax 1981, 73, 74; Mankowski IPRax 2017, 40, 48; St. Arnold in Budzikiewicz/Heiderhoff/Klinkhammer/Niethammer-Jürgens Migration und IPR S. 25, 39 f.; Hepting/Dutta Familie und Personenstand 4. Aufl. Rn. VI-45).
  • KG, 28.01.2022 - 1 W 18/21

    Berichtigung der Geburtenregistereinträge bezüglich der Kinder einer durch das

    Ihr daraus folgendes Personalstatut wird von ihren - in Deutschland geborenen - Kindern geteilt (vgl. BayObLGZ 1999, 27, 30 Thorn, a.a.O., 21; v. Hein, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., Anh. II Art. 5 EGBGB, Rdn. 59; a.A. OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 276, 278), was sich nicht zuletzt im Hinblick auf § 26 Abs. 5 AsylG und die dort getroffenen Wertungen rechtfertigt (hierzu Günther, in BeckOK Ausländerrecht, a.a.O., § 26 AsylG, Rdn. 28).
  • KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21

    Identitätsfeststellung von Resettlement-Flüchtlingen aus dem Sudan; Fehlender

    Ihr daraus folgendes Personalstatut wird von ihren - in Deutschland geborenen - Kindern geteilt (vgl. BayObLGZ 1999, 27, 30 Thorn, a.a.O., 21; v. Hein, in: Münchener Kommentar, BGB , 8. Aufl., Anh. II Art. 5 EGBGB , Rdn. 59; a.A. OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 276, 278), was sich nicht zuletzt im Hinblick auf § 26 Abs. 5 AsylG und die dort getroffenen Wertungen rechtfertigt (hierzu Günther, in BeckOK Ausländerrecht, a.a.O., § 26 AsylG , Rdn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht